AGB`s

AGB`s und wichtige Informationen



1.) Leistungen des Veranstalters:

Veranstaltung von geführten Touren in und durch die in den Tourenbeschreibungen angegebenen Bereiche.

Informationen während der Tour über die Ausflugsziele.

2.) Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Geschäftsbedingungen.

3.) Die Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen.

4.)Die angegebenen Preise haben für Einzelpersonen (Fahrer/Beifahrer) Gültigkeit.


5.)Die Teilnahme an den geführten Touren und Gruppenfahrten ist freiwillig.                                                                                                                  D.H.: Wer sich aus der Gruppe abmeldet, handelt Eigenverantwortlich! 

6.)Sonderausgaben der Teilnehmer sowie Treibstoff für die Fahrzeuge müssen vom Teilnehmer zusätzlich aufgebracht werden!

7.)Wenn nicht gesondert verhandelt, wird bei zu geringer Beteiligung (unter 7 Motorräder) die Tour abgesagt bzw. ein neuer Termin festgelegt.

8.)Unvorhersehbare Vorkommnisse oder Ereignisse die vom Veranstalter/Tourguide nicht zu verantworten oder zu beeinflussen sind, sowie Störungen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Teilnehmer, unterliegen dem Haftungsausschluss!
Desgleichen gilt für Straßensperrungen/Umleitungen durch Baustellen/Unfälle oder ähnliches, Wetteränderungen usw., wodurch die
Veranstaltung ebenfalls kurzfristig geändert werden muss !

 


9.) Zur allgemeinen Sicherheit:

Der/die Fahrer/in muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Die Fahrzeuge müssen selbstverständlich den gesetzlichen und technischen Vorschriften entsprechend verkehrssicher sein.

Es gelten die Regeln der StVo und die gesetzlichen Bestimmungen für die Haftpflicht und Versicherungen von Personen und Fahrzeugen.

Wir empfehlen das Tragen von ordnungsgemäßer Schutzkleidung.

Bei groben Verstößen bzw. Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer/s, bei dem die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährdet wird oder ein bzw. andere Teilnehmer geschädigt werden, ist der Veranstalter oder Tourguide berechtigt bzw. verpflichtet den Verursacher von der Gruppenfahrt auszuschließen. Der Verursacher ist für evt. entstandene Schäden Schadenersatzpflichtig!



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